Ambulanter Pflegedienst Happy Life GmbH
Selbstbestimmt leben mit der richtigen Unterstützung
Mit zunehmendem Alter können alltägliche Aufgaben anspruchsvoller werden. Oft entsteht dabei auch die Sorge, das eigene Zuhause verlassen zu müssen. Genau hier setzen wir an: Wir unterstützen Sie dabei, weiterhin sicher und selbstständig in Ihrer gewohnten Umgebung zu leben.
Unsere ambulante Pflege richtet sich individuell nach Ihren Bedürfnissen und hilft Ihnen, den Alltag angenehm und selbstbestimmt zu gestalten.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
Beratung:
Aus Erfahrung wissen wir, dass viele Menschen gar nicht wissen, was ihnen zusteht. Wir beraten Sie unverbindlich über Ihre Ansprüche gegenüber Pflege- und Krankenkassen oder anderen Kostenträgern. Rufen Sie uns an – wir kommen Sie für
ein Erstgespräch auch gerne besuchen.
Grundpflege:
Wir unterstützen Sie bei der täglichen Körperpflege, Ihrer Mobilität und Ernährung. Dabei legen wir großen Wert darauf, Ihre Eigenständigkeit bestmöglich zu fördern und zu erhalten.
Verhinderungspflege:
Falls Ihre Angehörigen die Pflege
vorübergehend nicht übernehmen können, sind wir für Sie da. Wir kümmern uns in dieser Zeit zuverlässig um Ihre Versorgung – direkt bei Ihnen zu Hause. So können Sie in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben und Ihren Alltag wie gewohnt gestalten.
Haushaltshilfe:
Fällt Ihnen die Haushaltsführung zunehmend schwer? Wir nehmen Ihnen gerne diese Aufgaben ab:- Reinigungsarbeiten
- Einkauf
- Kochen von Mahlzeiten
- Blumen gießen
- Und vieles mehr...
Pflegerische Betreuung nach
§ 45 SGB XI:
Wir Unterstützen Sie
weiter durch pflegerische Tätigkeiten wie:
- Spazieren gehen
- Gespräche führen
- Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuchen
- Ausflüge
- Und vieles mehr...
Behandlungspflege:
In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt/Krankenhaus übernehmen wir die medizinische Behandlungspflege.Dazu gehört unter anderem:
- Verabreichung von Medikamenten
- Herrichten Ihrer Medikamente
- An- und Ausziehen von Kompressionsverbänden
- Blutzuckerkontrollen und Insulingaben
- Katheterisierung der Harnblase
- Und vieles mehr…
Wundversorgung:
Wundversorgung nach § 132a Abs.1 SGB V durch einen Wundexperten
Eine medizinische Versorgung von Wunden (z. B. chronische oder schlecht heilende Wunden) durch speziell geschultes Fachpersonal erfolgt – und zwar auf Grundlage des deutschen Sozialgesetzbuches.
Sie haben Fragen, Wünsche oder Anregungen?
Gemeinsam wollen wir Sie in Ihrer persönlichen und individuellen Lebenssituation beraten, unterstützen und entlasten.